Mobilfunkhaftungs-Initiative.
Haftbarmachung der Verursacher von Personen- und Sachschäden durch Mobilfunk-Sendeanlagen!
Warum benötigt die Schweiz eine Volksinitiative für Mobilfunkhaftung?
Weil leider der Bund das Volk nicht schützt. Der Bund kann gar kein Interesse haben, die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden durch Mobilfunk zu schützen, da er 51% der SWISSCOM-Aktien besitzt.
Somit überwiegen die wirtschaftlichen Interessen. Bislang liess er verlauten, dass die Betreiberin einer Mobilfunkanlage nicht haftet, wenn die Mobilfunkanlage nach den geltenden Vorschriften (Grenzwerten) rechtmässig betrieben wird.
Weil Grenzwerte nicht schützen
Grenzwerte schützen die Bevölkerung nur vor Hitze durch Mobilfunk
innerhalb von 30 Minuten. Langzeitwirkungen über 30 Minuten sowie alle biologischen Auswirkungen, bis hin zu Krebs, werden nicht berücksichtigt. Genauso, wie die Schädlichkeit von radioaktiver Strahlung nicht mit einem Thermometer gemessen und festgelegt werden kann, so die Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung auch nicht.
Weil Schäden durch Mobilfunk bekannt sind
Biologische Wirkungen durch Mobilfunkstrahlung – wie z.B. Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfung – können nachgewiesen werden. Z.B. verklumpen die roten Blutkörperchen nach 3 minütigem Smartphone-Telefonat. Zahlreiche Studien belegen gesundheitliche Probleme bei Mensch und Tier.
Einsendefrist: 22.05.2021
Hier können Sie mithelfen: https://mobilfunkhaftung.ch/unterzeichnen